Jugendliche sollen in Zukunft noch besser vor gefährdenden Inhalten geschützt werden. Daher haben sich die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) auf eine Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geeinigt.
Presseprodukte mit beigefügten CDs, CD-Roms oder DVDs, die mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, werden mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ im EAN-Barcode versehen.
Zusätzlich zur vorhandenen visuellen Jugendschutzkennzeichnung ermöglicht der neue Jugendschutz-Präfix eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassiervorgang. Beim Scannen eines so gekennzeichneten Presseprodukts wird ein akustisches und wahlweise auch ein optisches Signal ausgelöst. Dieses weist das Personal auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfpflicht hin. Der neue Branchenstandard soll spätestens zum 01. Januar 2012 umgesetzt werden.
Um die erweiterte Pressecodierung nutzen und Zeitungen sowie Zeitschriften mit Jugendschutzkennung einscannen zu können, ist eine kostenpflichtige Anpassung der Kassen-Software notwendig. Reinhold Systems unterstützt seine Kunden gerne bei diesem Vorgang und steht ihnen bei allen Fragen rund um das Update beratend zur Seite.