EMV-Standard bietet Vorteile für Händler

Seit dem 30.06.2010 gilt die EMV-TA 7.0 Pflicht für jedes EC-Cash Terminal in Deutschland. Händler, die electronic cash beziehungsweise girocard anbieten, mussten ihre Terminals austauschen oder aktualisieren. Denn Terminals, die am Stichtag nicht über eine EMV-Zulassung verfügten, wurden durch den Zentralen Kreditausschuss vom elektronischen Zahlungsverkehr ausgeschlossen.

Bereits seit dem 1. Oktober 2009 dürfen nur neue Terminals installiert werden, die mindestens die Spur2-Verarbeitung gemäß TA 7.0 Anforderungen erfüllen.

Auch bei der Verwendung eines Lastschriftterminals ohne PIN und gleichzeitiger Akzeptierung von Kreditkarten, muss auf ein Terminal umgestiegen werden, das die EMV-Chip-Technologie unterstützt. Andernfalls haftet der Händler selbst bei Zahlungsausfällen der Kreditkarte. Reinhold Systems empfiehlt im Bereich von electronic cash aus Sicherheitsgründen das PIN-Verfahren anzuwenden.

Die Vorteile der Umstellung auf diesen so genannten EMV-Standard sind vielfältig. So macht EMV den Zahlungsverkehr mit Debit- und Kreditkarten an POS-Terminals und Geldautomaten noch sicherer. Auch der Schutz des Händlers vor dem Einsatz gefälschter Karten wird erheblich verbessert, denn der Chip erlaubt es, die Daten auf der Karte mittels kryptographischer Verschlüsselungsverfahren vor fremdem Zugriff zu schützen.

Bei chipbasierten Transaktionen werden die Kaufbeträge offline geprüft und freigegeben. Dies ermöglicht eine schnellere Kartenzahlung als bisher. Außerdem können Händler mit EMV-fähigen Terminals problemlos Debit- und Kreditkarten von Kunden aus anderen europäischen Ländern an ihren Kassen akzeptieren.

Händler, die ihre Terminals noch nicht ausgetauscht bzw. auf dem EMV-Standard aktualisiert haben oder ein neues Terminal installieren möchten, unterstützt die Reinhold Systems GmbH selbstverständlich gerne bei der Umstellung. Bei allen Fragen zu TA 7.0 informiert und berät Reinhold Systems seine Kunden fachgerecht.